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Unsere Schule wird "NEUE MITTELSCHULE":
Ab dem kommenden Schuljahr 2012/13 werden alle ersten Klassen als NEUE MITTELSCHULE geführt!     INFOS

Schulhaus

Private
Kooperative Mittelschule
St. Elisabeth

Obere Augartenstraße 34
1020 Wien
Tel.: 01-214 48 21 DW11
phs.st.elisabeth@m56ssr.wien.at


Jahresmotto der Schulschwestern

Schule der
Schulschwestern vom
3. Orden des
heiligen Franziskus

Schulverein der Schulschwestern

Leitbild des Elternverein der KMS/Hauptschule mit Öffentlichkeitsrecht „St. Elisabeth“ d. Schulschwestern vom 3. Orden des Hl. Franziskus

Das Leitbild des Schulvereins der Schulschwestern versteht sich als Wertegemeinschaft, die sich dem Geist des Evangeliums und der Spiritualität des hl. Franziskus verpflichtet fühlt. Die Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen, mit all ihren Fähigkeiten, ist das oberste Ziel.

Wir wenden uns dem einzelnen jungen Menschen zu, gehen auf seine Bedürfnisse ein und unterstützen auch die Benachteiligten. Die ganzheitliche Erziehung, in einer Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens, soll zu gesellschaftlicher Verantwortung und Mündigkeit führen und helfen, ethische Wertvorstellungen aufzubauen.

Und dieses Leitbild versucht der Elternverein nach besten Kräften zu unterstützen. Schulpartnerschaft ist an der Schule „St. Elisabeth“ nicht nur ein Wort. Sie wird gelebt. Wir laden alle Eltern dazu ein, in den nächsten Jahren ebenfalls mitzuwirken.

Es ist eine lohnende Aufgabe – für unsere Kinder.

Vorstand des Elternvereins der KMS St.Elisabeth:

FUNKTION
NAME
VORNAME
Telefonnummer
Vorsitzende
Hatschka
Karin
0680/2379327
Stell. Vorsitzende
Wolf
Herta
0699/11955046
SchriftführerIn
Umshaus
Alice -
Stell. SchriftführerIn
Pichler
Gabrielle -
KassierIn
Bosch
Helga 0650/7028494
Stell. KassierIn
Schwab
Monika 0699/10862460
RechnungsprüferIn Freudenberger-Pichler Gabriele 0660/4010027
Stell. RechnungsprüferIn
Umshaus
Alice 0664/4299641

Mut zum Klassenelternvertreter. Damit eine erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft gewährleistet wird, ist es sinnvoll für jede Klasse zu Beginn des Schuljahres einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter zu wählen. Der Klassenelternvertreter (KEV) ist gesetzlich nicht im SchUG verankert, es ist aber hilfreich diese Form der Elternvertretung beizubehalten.

Aufgaben der Klassenelternvertreter:

Die Klassenelternverttreter
• vertreten die Interessen der Eltern
• führen Klassenlisten mit Telefonnummern und Mailadressen
• leiten Berichte über Beschlüsse im Elternverein (EV) und in der Jahreshauptversammlung an die Klasseneltern weiter
• vermitteln bei Problemen innerhalb der Schulpartnerschaft und treten als Bindemitglieder bei Anregungen, Wünsche und Probleme zwischen EV und Klassengemeinschaft auf
• organisieren externe Klassenelternabende

Ihre Funktion dient:

• dem dem Meinungsaustausch,
• dem Informationsfluss,
• dem Entscheidungsfindungsprozess,
• der Unterstützung des Klassenvorstandes, ein positives Klima in der Klasse zu schaffen bzw. zu erhalten
• derProblemlösung durch konstruktive Gespräche mit Eltern, Lehrern und Schülern.

Der Elternverein (EV) unterstützt die KEV bei ihrer Tätigkeit durch regelmäßigen Kontakt und regelmäßige Treffen Wahl der KEV Der KEV und sein Stellvertreter, der diesen im Verhinderungsfall zu vertreten hat, werden aus dem Kreis der Eltern der Schüler der betreffenden Klasse für die Zeit bis zur nächsten Wahl gewählt. KEV kann werden, wer sich beim am Anfang des Schuljahres statt findenden Klassenforum dafür meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält. Elternvertreter mit Enthusiasmus und Durchhaltevermögen können in partnerschaftlicher Weise die Schule mit gestalten und das Leitbild der Schule positiv nach außen tragen.